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Die Baustellenverordnung gilt für alle Bauvorhaben und muss vom Bauherren umgesetzt werden!

 

Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind, ist der Bauherr gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) zu bestellen.

 

Seit 2001 bin ich zertifizierte und im Sinne der BaustellV geeignete SiGe-Koordinatorin. Über 20 Bauvorhaben im Großraum München habe ich seitdem in der Planungs- oder Ausführungsphase betreut.

 

Detaillierte Informationen hierzu sind unter www.sige24.de abrufbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© Barbara Milla, 2005 | Planungsbüro Milla | 81541 München | Telefon: 089 · 5461 1525 | email:info(at)sige24.de